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   LG Leipzig, 27.09.2006 - 01 T 901/06   

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https://dejure.org/2006,60917
LG Leipzig, 27.09.2006 - 01 T 901/06 (https://dejure.org/2006,60917)
LG Leipzig, Entscheidung vom 27.09.2006 - 01 T 901/06 (https://dejure.org/2006,60917)
LG Leipzig, Entscheidung vom 27. September 2006 - 01 T 901/06 (https://dejure.org/2006,60917)
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  • AG Göppingen, 04.07.2005 - 1 M 1354/05

    Abnahmehindernis für eine eidesstattliche Versicherung: Anforderungen an den

    Auszug aus LG Leipzig, 27.09.2006 - 1 T 901/06
    Dies ist nach allgemeiner Ansicht nicht ausreichend, dem anberaumten Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung fernbleiben zu dürfen (vgl. dazu: LG Stuttgart DGVZ 2004, 44; AG Göppingen JurBüro 2005, 551 f.).
  • OLG Koblenz, 28.11.1989 - 4 W 726/89

    Haftanordnung; Kenntniserlangung

    Auszug aus LG Leipzig, 27.09.2006 - 1 T 901/06
    Gegenteiliger Auffassung (Zustellung des Haftbefehls sei nötig) sind z.B. das LG Düsseldorf (Rpfleger 1980, 75), das OLG Koblenz (JurBüro 1990, 537 ff.) und das OLG Köln (DGVZ 1990, 24).
  • OLG München, 17.02.1987 - 5 W 3024/86
    Auszug aus LG Leipzig, 27.09.2006 - 1 T 901/06
    So hat z.B. das OLG München (DGVZ 1987, 73 f.= Rpfleger 1987, 319) dahin entschieden, dass die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Haftanordnungsbeschluss - wenn nicht vorher von Amts wegen zugestellt wurde - jedenfalls zu laufen beginnt, wenn der Gerichtsvollzieher den Haftbefehl gemäß § 909 Abs. 1 S. 2 ZPO dem Schuldner vorzeigt/übergibt.
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